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   LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 AS 122/19   

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https://dejure.org/2021,21123
LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 AS 122/19 (https://dejure.org/2021,21123)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.06.2021 - L 9 AS 122/19 (https://dejure.org/2021,21123)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - L 9 AS 122/19 (https://dejure.org/2021,21123)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der im Falle einer Leistungsablehnung streitgegenständliche Zeitraum reicht grundsätzlich bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem LSG und wird jedenfalls dann nicht durch einen teilweise abhelfenden Bewilligungsbescheid unterbrochen, wenn die Kläger keinen ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Anforderungen an die Bestimmung des zeitlichen Rahmens des Streitgegenstandes im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren im Falle einer Leistungsablehnung mit Abschluss eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 52/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rückwirkung des Leistungsantrags auf den

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 AS 122/19
    Der Wert des Vermögens bestimmt sich nach § 12 Abs. 4 SGB II. Abweichend von der Einkommensberücksichtigung gibt es bei der Berücksichtigung von Vermögen im SGB II keine normative Grundlage für ein Monatsprinzip; vielmehr sind leistungsrelevante Änderungen des Vermögens taggenau zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 20. Februar 2020, B 14 AS 52/18 R, juris, Rn. 34 ff.).

    Wird nämlich ein Vermögenswert zum Ausgleich eines Kontosolls verwendet, tritt insoweit eine Verminderung des vorhandenen und verwertbaren Vermögens ein (vgl. BSG, Urteil vom 20. Februar 2020, B 14 AS 52/18 R, juris, Rn. 32).

    Der Vermögensfreibetrag des Klägers zu 1., der am 1. Oktober 2014 sein 65. Lebensjahr vollendete, beträgt (65 mal 150, 00 Euro = 9.750,00 Euro, § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II, zuzüglich 750, 00 Euro, § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB II, insgesamt damit) 10.500,00 Euro, derjenige der Klägerin zu 2., die am 31. Dezember 2014 ihr 48. Lebensjahr vollendete, zunächst (47 mal 150, 00 Euro = 7.050,00 Euro, zuzüglich 750, 00 Euro, insgesamt damit) 7.800,00 Euro und am 31. Dezember 2014 7.950,00 Euro (vgl. zur taggenauen Berechnung der Freibeträge BSG, Urteil vom 20. Februar 2020, B 14 AS 52/18 R, juris, Rn. 36).

    Die Möglichkeit der Kläger zur erneuten Überziehung der Konten durch Einräumung eines Dispositionskredits bis zur Höhe der betragsmäßigen Begrenzung (Dispolimit) ist hingegen kein aktiver Vermögenswert, der einer Hilfebedürftigkeit entgegensteht (BSG, Urteil vom 20. Februar 2020, B 14 AS 52/18 R, juris, Rn. 33).

    d) Zwar waren die Kläger prinzipiell gehalten, die ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in der Bedarfszeit nicht zur Schuldentilgung, sondern zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu verwenden (vgl. BSG, Urteil vom 20. Februar 2020, B 14 AS 52/18 R, juris, Rn. 38).

  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 45/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Arbeitslosengeld II -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 AS 122/19
    Im Falle der Leistungsablehnung ist in der Regel über den geltend gemachten Anspruch bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht (BSG, Urteil vom 25. Juni 2008, B 11b AS 45/06 R, juris, Rn. 28) oder, wenn die Entscheidung - wie hier - ohne mündliche Verhandlung ergeht, bis zum Zeitpunkt der Absendung des Urteils an die Beteiligten (BSG, Urteil vom 7. Mai 2009, B 14 AS 41/07 R, juris, Rn. 9) zu entscheiden.

    Eine solche Unterbrechung findet nur statt, wenn entweder auf einen Folgeantrag erneut Leistungen abgelehnt werden (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2007, B 14/11b AS 59/06 R, juris, Rn. 13) oder auf einen Folgeantrag Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bewilligt werden (BSG, Urteil vom 25. Juni 2008, B 11b AS 45/06 R, juris, Rn. 28; Urteil vom 1. Juli 2009, B 4 AS 9/09 R, juris, Rn. 10).

  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 AS 122/19
    Ob umgekehrt bereits ein weiterer Leistungsantrag den streitigen Zeitraum begrenzt (so BSG, Urteil vom 22. März 2012, B 4 AS 99/11 R, juris, Rn. 11) oder allein ein nicht beschiedener Weiterbewilligungsantrag keine solche Zäsur bewirkt (so BSG, Urteil vom 13. Juli 2017, B 4 AS 17/16 R, juris, Rn. 13), kann dahinstehen.
  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 15/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 AS 122/19
    Einkommen ist grundsätzlich alles, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, während Vermögen das ist, was er vor Antragstellung bereits hatte, wobei vom tatsächlichen Zufluss auszugehen ist, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt (ständige Rechtsprechung des BSG, z. B. Urteil vom 8. Mai 2019, B 14 AS 15/18 R, juris, Rn. 14).
  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 AS 122/19
    Nicht jede auf einen erneuten Antrag ergehende "weitere Verwaltungsentscheidung" unterbricht den streitigen Zeitraum (so aber BSG, Urteil vom 24. Mai 2017, B 14 AS 16/16 R, juris, Rn. 13).
  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 AS 122/19
    Die auf dem Hausgrundstück lastenden Grundschulden sind aber zum einen als unmittelbar auf dem Vermögensgegenstand lastende Verbindlichkeiten bei der Feststellung des Vermögenswertes bereits zu berücksichtigen, da der Vermögensgegenstand in diesen Fällen nicht ohne Abzüge veräußert werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 20. Februar 2014, B 14 AS 10/13 R, juris, Rn. 29).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 AS 122/19
    Ob umgekehrt bereits ein weiterer Leistungsantrag den streitigen Zeitraum begrenzt (so BSG, Urteil vom 22. März 2012, B 4 AS 99/11 R, juris, Rn. 11) oder allein ein nicht beschiedener Weiterbewilligungsantrag keine solche Zäsur bewirkt (so BSG, Urteil vom 13. Juli 2017, B 4 AS 17/16 R, juris, Rn. 13), kann dahinstehen.
  • BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 20/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 AS 122/19
    Veräußert der Leistungsberechtigte - wie hier - einen in seinem Vermögen befindlichen Gegenstand zum Verkehrswert, liegt hierin keine Einkommenserzielung, sondern eine Vermögensumschichtung, weil es an dem für Einkommen notwendigen wertmäßigen Zuwachs fehlt (BSG, Urteil vom 9. August 2018, B 14 AS 20/17 R, juris, Rn. 14).
  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 9/20 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II vom

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 AS 122/19
    Denn aus dem Individualanspruch der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und dem Monatsprinzip des SGB II ergibt sich, dass die Kläger ihr Begehren auf Leistungen für einzelne Monate beschränken können (BSG, Urteil vom 24. Juni 2020, B 4 AS 9/20 R, juris, Rn. 24).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 62/08 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Abgrenzung von Einkommen und

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 AS 122/19
    Die nicht von diesem Bescheid erfassten Zeiträume bleiben jedenfalls streitgegenständlich (vgl. BSG, Beschluss vom 17. August 2017, B 5 R 248/16 B, juris, Rn. 11), unabhängig davon, ob sich der angegriffene Ablehnungsbescheid für diese Zeiträume erledigt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009, B 14 AS 62/08 R, juris, Rn. 17) oder der Bescheid vom 26. Oktober 2018 nach § 96 SGG Gegenstand des Verfahrens geworden ist (vgl. dazu Bienert , NZS 2015, 844, 850 m. w. N.; BSG, Beschluss vom 17. August 2017, B 5 R 248/16 B, juris, Rn. 9).
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - Revisionszulassung wegen

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 9/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft -

  • BSG, 17.08.2017 - B 5 R 248/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Weiterbewilligung

  • LSG Hessen, 26.10.2020 - L 9 AS 573/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 41/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Leistungsausschluss für

  • BSG, 30.10.2020 - B 4 AS 267/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

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